Auch bei uns im Remstal hat sich das Klima merklich verändert. Mit einem Anstieg der jährlichen Durchschnittstemperatur um 2,1 °C liegen wir deutlich über dem globalen Durchschnitt. Folge davon sind zunehmend extreme Wetterlagen mit wochenlangen Hitze- und Trockenheitsperioden und andererseits sintflutartiger Starkregen wie 2024 im Wieslauftal. Neben dem Klimaschutz gilt es deshalb, Maßnahmen gegen die Risiken des Klimawandels zu entwickeln zum Schutz von Gesundheit und Leben unserer Bevölkerung, von Häusern und Betriebsgebäuden, der Infrastruktur, der Landwirtschaft und der Kulturlandschaft.
Das Land Baden-Württemberg hat deshalb mit dem Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz die Landkreise und Große Kreisstädte wie Weinstadt dazu verpflichtet, bis zum 30. Juni 2031 Klimaanpassungskonzepte zu entwickeln und zu beschließen. Erfreulich ist, dass das Land dafür eine Förderung von 4 € je Einwohner gewährt (für Weinstadt also rund 108.000 €), und dass die Konzepterstellung nach Erfahrungen aus anderen Kommunen damit komplett durchfinanziert ist.
Bei dieser Ausgangslage war es mehr als überraschend, dass die Fraktionen von CDU und Freien Wählern in der Gemeinderatssitzung am 26. März den Verwaltungsvorschlag zur Erarbeitung eines Anpassungskonzepts für Weinstadt geschlossen abgelehnt haben und gegen die Stimmen der GRÜNEN und der SPD eine Verschiebung um zwei Jahre durchgesetzt haben. Den für die Verschiebung angeführten Argumenten fehlt jegliche Plausibilität:
- Weinstadt würde dabei kein Neuland betreten, denn nicht nur die Gemeinde Rudersberg, sondern auch etliche Städte in der Umgebung (u.a. Ludwigsburg, Nürtingen, Ostfildern, Böblingen und Herrenberg) haben bereits ein Klimaanpassungskonzept und wir können bereits heute deren Erfahrungen für unser eigenes Konzept nutzen.
- Dass wir bei der Klimaanpassung hier in Weinstadt nicht bei Null beginnen müssen, sondern teilweise auf vorhandene Kartierungen zu Hochwasser und Starkregenabflussbereiche aufbauen können, ist kein Argument gegen ein Gesamtkonzept. Vielmehr kann es dessen Erstellung erleichtern, beschleunigen und verbilligen! Wichtig zu wissen ist dabei, dass für die Konzepterstellung nicht benötigte Fördermittel auch für Umsetzungsmaßnahmen eingesetzt werden dürfen.
Die Zeit zu nutzen und bereits 2027 mit der Konzepterstellung zu beginnen, wäre deshalb vorausschauendes Handeln und verantwortungsvolle Vorsorge!
Manfred Siglinger