Bericht aus dem Gemeinderat Weinstadt am 24. Juli

Rahmenbedingungen für die Überlassung der Freibäder Beutelsbach und Strümpfelbach zum Weiterbetrieb an Vereine

Als Alternative zum Bau eines neuen zentralen Freibads stimmte der Gemeinderat zu, dass Vereine
Konzepte für den Weiterbetrieb der bestehenden Freibäder in Beutelsbach und Strümpfelbach
entwickeln können. Ebenso wie bei einem zentralen Neubau muss der Weiterbetrieb durch Vereine
folgende Anforderungen sicherstellen:
– Nachhaltiger Betrieb der Freibäder mindestens im bisherigen Umfang
– Deutliche Kosteneinsparungen wie beim Neubaukonzept
– Keine zusätzlichen Sanierungszuschüsse zulasten anderer Projekte der Stadt

Als Eckdaten für die Pachtverträge mit den Vereinen wurde beschlossen:
– Vertragslaufzeit 5 Jahre ab dem 01.01.2026 mit jährlicher Verlängerung
– Betriebskostenzuschüsse für die ungedeckten Aufwendungen (für Strümpfelbach max. 76.000 €,
für Beutelsbach max. 129.000 €)
– Vorzeitiges Vertragsende, falls Vereine den Badebetrieb dauerhaft nicht gewährleisten können

Diese Konditionen bieten aus unserer Sicht eine faire Grundlage für die Freibadvereine und
ermöglichen eine erhebliche Reduzierung des jährlichen Abmangels der Freibäder für den
städtischen Haushalt.


Rückbau städtisches Wohngebäude Beutelsbacher Str. 5 zur Schaffung von Interims-Stellplätzen

Das abgängige Wohnhaus soll abgebrochen und dort 14 ebenerdige Parkplätze eingerichtet werden.
Wir unterstützen dieses Vorhaben für den Sanierungszeitraum der Einkaufsstraße Endersbach. Denn
dieses Zusatzangebot kann einen gewissen Ausgleich für die erschwerte Erreichbarkeit der
Ladengeschäfte und Praxen durch die Umbaumaßnahmen schaffen. Auf Dauer muss dieser wertvolle
Innerortsbereich jedoch wieder wohnbaulich genutzt werden. Gemeinsam mit der SPD-Fraktion
konnten wir eine entsprechende Präzisierung des Baubeschlusses durchsetzen.

Autor: Manfred Siglinger